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   OVG Niedersachsen, 27.09.2016 - 13 ME 155/16   

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https://dejure.org/2016,31648
OVG Niedersachsen, 27.09.2016 - 13 ME 155/16 (https://dejure.org/2016,31648)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27.09.2016 - 13 ME 155/16 (https://dejure.org/2016,31648)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27. September 2016 - 13 ME 155/16 (https://dejure.org/2016,31648)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2004 - 18 B 811/03

    D (A), Passpflicht, Passverfügung, Passvorlage, Passbeschaffung,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.09.2016 - 13 ME 155/16
    Nach anderer Auffassung ist richtige Ermächtigungsgrundlage die polizeiliche Generalklausel (VG Düsseldorf, Beschl. v. 30.01.2002 - 24 L 2047/01 -, juris Rn. 34, allerdings vor Inkrafttreten des § 46 Abs. 1 AufenthG; OVG NRW, Beschl. v. 09.02.2004 - 18 B 811/03 -, juris Rn. 6).
  • VG Sigmaringen, 20.04.2006 - 2 K 363/06

    Aufforderung an einen minderjährigen Ausländer zur Vorlage eines Passes oder

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.09.2016 - 13 ME 155/16
    Zum Teil wird § 48 Abs. 3 Satz 1 AufenthG als Ermächtigungsnorm angesehen (VG Aachen, Urt. v. 16.10.2013 - 8 K 1980/12 -, juris Rn. 15; VG Sigmaringen, Beschl. v. 20.04.2006 - 2 K 363/06 -, juris Rn. 5; Grünewald, in: GK-AufenthG, Stand: 85. EL August 2016, § 48 Rn. 48).
  • VG Aachen, 16.10.2013 - 8 K 1980/12

    Pass; Passverfügung; Zwangsgeld

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.09.2016 - 13 ME 155/16
    Zum Teil wird § 48 Abs. 3 Satz 1 AufenthG als Ermächtigungsnorm angesehen (VG Aachen, Urt. v. 16.10.2013 - 8 K 1980/12 -, juris Rn. 15; VG Sigmaringen, Beschl. v. 20.04.2006 - 2 K 363/06 -, juris Rn. 5; Grünewald, in: GK-AufenthG, Stand: 85. EL August 2016, § 48 Rn. 48).
  • VG Münster, 18.05.2005 - 8 K 423/01

    Anerkennung eines libanesischen Staatsangehörigen als Asylberechtigter; Vorliegen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.09.2016 - 13 ME 155/16
    Soweit der Antragsteller sich bisher bemüht hat, eine Ausstellung von Identitätspapieren zu erreichen, sind diese Bemühungen zur Erfüllung der Passpflicht nicht geeignet gewesen, weil er seine entsprechenden Anträge unter falschen bzw. unvollständigen Personalien gestellt hat (vgl. VG Münster, Urt. v. 18.05.2005 - 8 K 423/01 -, juris Rn. 36).
  • VG Düsseldorf, 30.01.2002 - 24 L 2047/01

    Ausgestaltung der Erteilung eines Reiseausweises für Staatenlose;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.09.2016 - 13 ME 155/16
    Nach anderer Auffassung ist richtige Ermächtigungsgrundlage die polizeiliche Generalklausel (VG Düsseldorf, Beschl. v. 30.01.2002 - 24 L 2047/01 -, juris Rn. 34, allerdings vor Inkrafttreten des § 46 Abs. 1 AufenthG; OVG NRW, Beschl. v. 09.02.2004 - 18 B 811/03 -, juris Rn. 6).
  • VG Stade, 16.08.2021 - 1 B 863/21

    Keine Erledigung durch Zeitablauf; Zumutbarkeit einer Freiwilligkeitserklärung;

    Hinzu kommt, dass die Vorschrift des § 15 Abs. 2 AsylG dem Wortlaut nach nur Mitwirkungspflichten regelt (" Er [der Ausländer] ist insbesondere verpflichtet [...] "), aber keine eigenständige Ermächtigungsgrundlage für diesbezügliche Anordnungen enthält (vgl. auch Nds. OVG, Beschluss vom 27. September 2016 - 13 ME 155/16 -, juris im Hinblick auf die Vorschrift des § 48 Abs. 3 Satz 1 AufenthG).

    Denn allenfalls mit Blick auf die nach Rücknahme des Asylantrags durch das Bundesamt nach § 32 Satz 1 AsylG noch zu treffende Entscheidung über das Vorliegen eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 5 oder 7 AufenthG erscheint es gerechtfertigt, den Ausländer weiterhin (aber nur bis zur Rechtskraft der Einstellungsentscheidung) sämtlichen Mitwirkungspflichten zu unterwerfen (vgl. zum Vorstehenden und zu weiteren Erwägungen: Houben, in: BeckOK, Ausländerrecht, Stand: 1. April 2021, § 15 AsylG, Rn. 18 ff.; Hoffmeister, in: Marx, Ausländer- und Asylrecht, 4. Auflage, 2020, § 11, Rn. 25 f.; nach Hofmann, in: Hofmann, Ausländerrecht, 2. Auflage, 2016, § 82 AufenthG, Rn. 60, ist § 82 Abs. 4 Satz 1 AufenthG die einzige Vorschrift, nach der Ausländer zur Vorsprache bei Auslandsvertretungen verpflichtet werden können; s. zu einer auf § 82 Abs. 4 Satz 1 AufenthG gestützten Vorspracheanordnung bei einem ehemaligen Asylbewerber auch Nds. OVG, Beschluss vom 27. September 2013 - 13 LA 99/13 -, juris; nach Nds. OVG, Beschluss vom 27. September 2016 - 13 ME 155/16 -, Rn. 6, juris ist die Aufforderung zur Passbeschaffung gegenüber einem ehemaligen Asylbewerber auf § 46 Abs. 1 AufenthG zu stützen; s. insoweit auch Nds. OVG, Beschluss vom 01. September 2020 - 13 ME 312/20 -, juris).

    Sie stellt ausweislich ihres Wortlauts und aus gesetzessystematischen Gründen (vgl. etwa § 49 Abs. 3 AufenthG, wo explizit ausgeführt wird, dass " erforderliche Maßnahmen zu treffen " sind) aber nicht zugleich eine Ermächtigungsgrundlage für eine diesbezügliche Anordnung dar (so auch Nds. OVG, Beschluss vom 27. September 2016 - 13 ME 155/16 -, Rn. 8, juris im Hinblick auf die vergleichbare Vorschrift des § 48 Abs. 3 AufenthG; a.A. offenbar Funke-Kaiser, in: GK-AufenthG, Stand: September 2019, § 84 AufenthG, Rn. 35).

    Auch die anderen im Bescheid genannten Vorschriften der §§ 48 Abs. 3 Satz 1, 60b Abs. 2 Satz 1 AufenthG stellen keine eigenständigen Ermächtigungsgrundlagen dar (so das Nds. OVG, Beschluss vom 27. September 2016 - 13 ME 155/16 -, juris im Hinblick auf die Vorschrift des § 48 Abs. 3 Satz 1 AufenthG).

  • AG Lennestadt, 21.02.2018 - 8 XIV(L) 7/18
    § 46 AufenthG enthält sodann eine Ermächtigungsgrundlage, mit der diese Pflichten durch ordnungsrechtliche Verfügungen (sog. Passverfügung: vgl. VG Karlsruhe, Urteil vom 11. Januar 2017 - A 4 K #####/#### -, juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 27. September 2016 - 13 ME 155/16 -, juris; VG Aachen, Urteil vom 16. Oktober 2013 - 8 K #####/#### -, juris) durchgesetzt werden können.
  • OVG Niedersachsen, 07.03.2023 - 13 ME 5/23

    Beschwerde; Passbeschaffung; Passvorlage; Erwerb der Staatsangehörigkeit; Klärung

    Da § 48 Abs. 1 , Abs. 3 Satz 1 AufenthG keine eigenständige Ermächtigungsgrundlage für die Ordnungsverfügung darstellt, ist § 46 Abs. 1 AufenthG als eine bereichsspezifische Generalklausel zur Durchsetzung ausländerrechtlicher Pflichten ergänzend heranzuziehen (vgl. Senatsbeschl. v. 27.9.2016 - 13 ME 155/16 -, juris Rn. 5 ff.).
  • VG Bayreuth, 26.10.2017 - B 6 S 17.750

    Keine Erledigung einer Passverfügung nach Ablauf der Frist für Beantragung eines

    Die persönliche Antragstellung bei der iranische Auslandsvertretung kann von ihm verlangt werden, weil er keinen Pass oder Passersatz besitzt und deshalb verpflichtet ist, an der Beschaffung eines Identitätspapiers mitzuwirken, auch wenn die Beschaffung des Dokuments vor allem dazu dient, die Beendigung seines Aufenthalts zu ermöglichen und zu sichern (OVG Lüneburg, B. v. 27.09.2016 - 13 ME 155/16 - juris Rn. 9; Möller in Hofmann, Ausländerrecht, 2. Aufl. 2016, § 48 AufenthG, Rn.30).
  • VG Schleswig, 22.01.2018 - 1 B 6/18

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Ordnungsverfügung

    Indes ist insoweit § 46 Abs. 1 AufenthG ergänzend heranzuziehen (OVG Lüneburg, Beschluss vom 27.09.2016, Az. 13 ME 155/16, Juris, Rn. 8; ebenso OVG Hamburg, Beschluss vom 29. September 2014 - 2 So 76/14 -, Juris, Rn. 12,).
  • VG Schleswig, 21.10.2019 - 1 B 90/19

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Ordnungsverfügung im Ausländerrecht

    Weil § 48 Abs. 1, 3 Satz 1 AufenthG keine eigenständige Ermächtigungsgrundlage für die Ordnungsverfügung darstellt, ist § 46 Abs. 1 AufenthG ergänzend heranzuziehen (OVG Lüneburg, Beschluss vom 27. September 2016, Az. 13 ME 155/16, juris, Rn. 8; ebenso OVG Hamburg, Beschluss vom 29. September 2014 - 2 So 76/14 -, juris, Rn. 12).
  • VG Schleswig, 20.08.2019 - 1 B 74/19

    Pflicht eines Ausländers zur Mitwirkung an der Beschaffung von Identitätspapieren

    Weil § 48 Abs. 1, 3 Satz 1 AufenthG keine eigenständige Ermächtigungsgrundlage für die Ordnungsverfügung darstellt, ist § 46 Abs. 1 AufenthG ergänzend heranzuziehen (OVG Lüneburg, Beschluss vom 27. September 2016, Az. 13 ME 155/16, juris, Rn. 8; ebenso OVG Hamburg, Beschluss vom 29. September 2014 - 2 So 76/14 -, juris, Rn. 12).
  • VG Bayreuth, 03.06.2019 - B 6 S 18.682

    Anordnung der Vorlage eines Einreisedokuments an abgelehnten Asylbewerber aus dem

    Die Vorlage eines ggf. erst zu beschaffenden, zur Einreise in den Iran berechtigenden Dokuments kann von ihm verlangt werden, weil er keinen Pass oder Passersatz besitzt und deshalb verpflichtet ist, an der Beschaffung eines Identitätspapiers mitzuwirken, auch wenn die Beschaffung des Dokuments vor allem dazu dient, die Beendigung seines Aufenthalts zu ermöglichen und zu sichern (OVG Lüneburg, B. v. 27.09.2016 - 13 ME 155/16 - juris Rn. 9; Möller in Hofmann, Ausländerrecht, 2. Aufl. 2016, § 48 AufenthG Rn.30).
  • VG Bayreuth, 21.08.2018 - B 6 S 18.264

    Zur Mitwirkungsverpflichtung im Reisepasserteilungsverfahrens

    Die Beantragung eines zur Einreise in den Iran berechtigenden Dokuments kann von ihm verlangt werden, weil er keinen Pass oder Passersatz besitzt und deshalb verpflichtet ist, an der Beschaffung eines Identitätspapiers mitzuwirken, auch wenn die Beschaffung des Dokuments vor allem dazu dient, die Beendigung seines Aufenthalts zu ermöglichen und zu sichern (OVG Lüneburg, B. v. 27.09.2016 - 13 ME 155/16 - juris Rn. 9; Möller in: Hofmann, Ausländerrecht, 2. Aufl. 2016, § 48 AufenthG Rn.30).
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